Was ist persönliche Assistenz?

Selbstbestimmung ist ein zentraler Punkt des Assistenzmodells. Damit Menschen mit Entwicklungsbeeinträchtigungen möglichst selbstbestimmt leben können, ist es nötig, dass Unterstützungsleistungen so weit wie möglich unabhängig von Organisationen und deren fremdbestimmten Zwängen organisiert werden. Zentral dabei ist, dass sich die Person mit Unterstützungsbedarf die Assistenzperson selbst aussucht, sie anleitet und einsetzt, denn sie selber weiss am besten, welche Assistenzleistungen sie in welchem Umfang benötigt. Persönliche Assistenz ist eine Möglichkeit, Unterstützung zu erhalten, wo, wie, wann und von wem man sie braucht und will. Damit ist es Menschen mit einer Beeinträchtigung möglich, gleichberechtigt und selbstbestimmt am Leben teilzunehmen und so zu leben, wie alle anderen auch: in ihren eigenen Wohnungen, am Arbeitsplatz, bei Freizeitaktivitäten, als Frauen und Männer, als Liebende, als Arbeitende, Eltern und Kinder. 

Persönliche Assistenz bedeutet eine Umverteilung der Macht von den Institutionen zu den Betroffenen. Persönliche Assistenz dreht die traditionellen Machtverhältnisse zwischen professionellen Begleiterinnen/Begleitern und beeinträchtigten Menschen um. Deshalb müssen sie sich die Betroffenen gegen viele Wiederstände oft hart erkämpfen.

Finanzielle Situation

Assistenzbeitrag von der IV erhalten bisher Personen, die eine Hilflosenentschädigung beziehen. Die Höhe des Assistenzbeitrages richtet sich nach der Einstufung in der HE. Es ist daher ratsam, vor dem Einreichen des Gesuches für Assistenzbeitrag bei der IV die HE nochmals zu überprüfen, eventuell eine Revision zu beantragen. 

UN-Konvention

Durch die endlich erfolgte schweizerische Anerkennung der Uno-Resolution wird die finanzielle Unterstützung für  Inanspruchnahme von Assistenz hoffentlich in nächster Zeit auch für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen zum Thema werden. Zum Prinzip „Selbstbestimmtes Leben mit Eigenverantwortung“ gehört die echte Wahlfreiheit zwischen Leben zu Hause oder im Heim, zwischen Arbeiten im regulären Arbeitsmarkt oder in einer Werkstätte, zwischen Regel- oder Sonderschule. Inklusion und Gleichstellung werden damit gefördert. 

Ein fünfjähriger Test (2006-2011) in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Wallis hat die Vorteile der Assistenz bestätigt: Betroffene begrüßen die größere Freiheit, selbständig zu entscheiden und zu handeln, ihre Lebensqualität steigt erheblich und sie haben mehr Möglichkeiten, am Alltagsleben teilzunehmen (Integration). Angehörige werden entlastet. Heimaustritte und weniger Heimeintritte entlasten die Gemeinden und Kantone.

Ich biete stundenweise Assistenz an. Ausgenommen sind pflegerische und medizinische Belange.